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Wer oder was ist der GEB?
Der GEB vertritt die Interessen von fast 17.000 Eltern, deren Kinder eine der 180 Einrichtungen des städtischen Trägers besuchen. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, Elternbeiräten der Einrichtungen und dem Träger.
Basis der Elternvertretung sind die gewählten Elternbeiräte in den Einrichtungen. Jede Gruppe wählt mindestens einen Elternbeirat und eine/n StellvertreterIn. Die Mitglieder eines Elternbeirates wählen aus ihrer Mitte einen/eine Elternbeiratsvorsitzende/n und eine/n StellvertreterIn.
Das Jugendamt hat die Stadtfläche Stuttgarts in 10 Bereiche aufgegliedert. In jedem Bereich lädt das Jugendamt die Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter zum ersten Bereichstreffen im Kindergartenjahr ein. Auf dieser Sitzung werden aus der Mitte der Elternvertreter eines jeden Bereiches ein/e Sprecher/in und ein/e Stellvertreter/in gewählt (Bereichssprecher/in und stellvertretende/r Bereichssprecher/in).
Die 10 Bereichssprecher/innen und ihre 10 Stellvertreter/innen bilden den Gesamtelternbeirat (GEB). Bei der konstituierenden Sitzung wählen diese 20 Personen aus ihrer Mitte den fünfköpfigen Vorstand des GEB.
Neben der Stadt Stuttgart gibt es auch andere Träger (Evangelischer Träger, Katholische Träger und die Freien Träger), die einen GEB wählen. Alle vier GEBs entsenden je drei Vertreter/innen in die Konferenz der Gesamtelternbeiräte (KdGEB). Die Konferenz der Gesamtelternbeiräte wiederum entsendet eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in in den Jugendhilfeausschuss. Er besteht aus 15 stimmberechtigten und 16 beratenden Mitgliedern. Die beiden KdGEB-VertreterInnen haben kein Stimmrecht, werden aber zu den betreffenden Themen gehört.
Aktualisiert (Montag, 13. Juli 2009 um 21:37 Uhr)


